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Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Auftrag des Grundgesetzes an alle in unserer Gesellschaft, wobei dem Staat, Bund, Ländern und Kommunen jeweils eine besondere Verantwortung zukommt.

Die Umsetzung dieses demokratischen Auftrags und das Prinzip wirtschaftlich Handeln in Verwaltungen, Organisationen und Betrieben sind dabei kein Gegensatz. Eine professionelle Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern hat sich in der Praxis als ein innovativer Ansatz zukunftsorientierter Modernisierung von öffentlichen Verwaltungen und privatwirtschaftlichen Organisation erwiesen. Das gilt für die Verbesserung der Personalarbeit, der innerbetrieblichen Organisation und Kommunikation wie der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Kundinnen und Kunden.



Friedel Schreyögg
Beratungen und Fortbildungen zu Gender Mainstreaming